Weitere Entscheidung unten: VG Magdeburg, 21.09.2015

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15   

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https://dejure.org/2016,1712
BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15 (https://dejure.org/2016,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2016 - 3 B 76.15 (https://dejure.org/2016,1712)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 (https://dejure.org/2016,1712)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Wohngruppe für Intensivpflegebedürftige als eine stationäre Einrichtung und gleichzeitige Verneinung einer von Dritten unabhängiger Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung einer Wohngruppe für Intensivpflegebedürftige als eine stationäre Einrichtung und gleichzeitige Verneinung einer von Dritten unabhängiger Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15
    Die Klägerin bezeichnet nicht - wie dies zur Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich ist (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328) - einen die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz, mit dem das Oberverwaltungsgericht von einem ebensolchen Rechtssatz des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein sollte.

    Unabhängig hiervon kann eine Divergenz nur vorliegen, wenn sich die Rechtssätze auf dieselbe Rechtsvorschrift beziehen (BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

    Sie lässt es bereits an der Formulierung einer weiteren Rechtsfrage fehlen (vgl. zu dieser Anforderung BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328).

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02

    Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15
    Die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - (Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6) und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - (BVerwGE 119, 123) ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Befugnis § 6 des früheren Heimgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24 f.) bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ), mithin anderen Rechtsvorschriften entnommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24; Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ).

  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus BVerwG, 19.01.2016 - 3 B 76.15
    Die geltend gemachte Divergenz zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - (Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6) und zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - (BVerwGE 119, 123) ist nicht in der erforderlichen Weise dargelegt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat eine solche Befugnis § 6 des früheren Heimgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24 f.) bzw. § 91 Abs. 1 Satz 1 des Telekommunikationsgesetzes (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ), mithin anderen Rechtsvorschriften entnommen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als rechtmäßig feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen nicht für rechtens hält; es ist aber keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage erforderlich, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Wege der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 2. Juli 1991 - 1 B 64.91 - Buchholz 451.44 HeimG Nr. 6 S. 24; Urteil vom 22. Oktober 2003 - 6 C 23.02 - BVerwGE 119, 123 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 6 S 1006/19

    Einstufung einer Einrichtung als unterstützende Wohnform im Sinne des

    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (BVerwG, Urteil vom 20.08.2014 - 6 C 15.13 -, juris Rn. 23 m.w.N.; Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 76.15 -, juris Rn. 8), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2015 - 11 S 714/15 -, juris Rn. 33 m.w.N.).

    Ähnlich hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht aus einer landesrechtlichen Vorschrift (§ 4 Abs. 1 SächsBeWoG), die eine Anzeigepflicht über die Aufnahme des Betriebs einer stationären Einrichtung enthält, die gesetzliche Grundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt darüber hergeleitet, dass der Betrieb einer bestimmten Einrichtung danach anzeigepflichtig ist sowie überhaupt eine stationäre Einrichtung vorliegt (Urteil vom 10.09.2015 - 5 A 70/15 -, juris Rn. 24 ff.; nachgehend BVerwG, Beschluss vom 19.01.2016 - 3 B 76.15 -, juris; ähnlich auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 01.12.1999 - 4 B 127/99 -, juris Rn. 3).

  • VG Koblenz, 25.06.2021 - 2 K 1004/20

    Beamtenrecht -Familienpflegetätigkeit im Rahmen des engagierten Ruhestandes

    Die Befugnis muss sich nur dem Gesetz im Wege der Auslegung entnehmen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2014 - 6 C 15.13 -, juris, Rn. 23 sowie Beschluss vom 19. Januar 2016 - 3 B 76.15 -, juris, Rn. 8, jeweils m. w. N.), wobei es als zulässig angesehen wird, auf eine "VA-Befugnis" im Wege der Gesamtanalogie zu den Vorschriften zu schließen, die ausdrücklich oder implizit die zur Durchsetzung einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zuständige Behörde zum Erlass von Verwaltungsakten gegenüber Privatpersonen ermächtigen (vgl. VGH BW, Urteil vom 9. November 2015 - 11 S 714/15 -, juris, Rn. 33 m. w. N. sowie Urteil vom 16. Januar 2020 - 6 S 1006/19 -, juris, Rn. 28).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15   

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https://dejure.org/2015,30944
VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15 (https://dejure.org/2015,30944)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21.09.2015 - 3 B 76/15 (https://dejure.org/2015,30944)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 21. September 2015 - 3 B 76/15 (https://dejure.org/2015,30944)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 28.09.2016 - 3 B 55.15

    Revisionszulassung; Grenzpräzisierung für Schiedsstellen bei Festsetzungen von

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15
    Einen erneuten Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 18.2.2015 hat das Gericht abgelehnt durch Beschluss vom 26.2.2015 - 3 B 55/15 MD -.

    Das Bundesamt habe zunächst zu Recht die Sachlage anders gesehen als das Gericht im Beschluss vom 26.2.2015 - 3 B 55/15 MD - und den Bescheid vom 26.2.2015 erlassen.

    Wegen der näheren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakten 3 A 882/14 MD und 3 B 55/15 MD und der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Antragsgegnerin sowie der Ausländerbehörde Bezug genommen.

    Der Beschluss des Gerichts vom 26.2.2015 - 3 B 55/15 MD - ist um 11 Uhr in der Geschäftsstelle des Gerichts registriert worden (Bl. 23 der Akte).

    Zu dieser Zeit waren sowohl ihr Asylerstverfahren als auch zwei Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (Beschlüsse des Gerichts vom 2.12.2014 - 3 B 883/14 MD - und v. 26.2.2015 - 3 B 55/15 MD -) ohne Erfolg abgeschlossen.

  • VG Düsseldorf, 16.05.2003 - 1 K 3502/02

    D (A), Verfahrensrecht, Rücknahme, Asylantrag, Einstellung des Verfahrens,

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15
    Eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums besteht wegen der erforderlichen Rechtssicherheit hinsichtlich einer Verfahrenshandlung nicht (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 7.5.2013 - AN 1 K 13.30166 - VG Braunschweig, Urt. v. 15.1.2003 - 2 A 108/02 - VG Düsseldorf, Urt. v. 16.5.2003 - 1 K 3502/02.A -, zit. nach juris).
  • VG Ansbach, 07.05.2013 - AN 1 K 13.30166

    Einstellung des Asylverfahrens nach Antragsrücknahme; unterbliebene Anhörung vor

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15
    Eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums besteht wegen der erforderlichen Rechtssicherheit hinsichtlich einer Verfahrenshandlung nicht (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 7.5.2013 - AN 1 K 13.30166 - VG Braunschweig, Urt. v. 15.1.2003 - 2 A 108/02 - VG Düsseldorf, Urt. v. 16.5.2003 - 1 K 3502/02.A -, zit. nach juris).
  • VG Braunschweig, 15.01.2003 - 2 A 108/02

    Anfechtung; Asylantrag; christlicher Glaube; Iran; politische Verfolgung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 21.09.2015 - 3 B 76/15
    Eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums besteht wegen der erforderlichen Rechtssicherheit hinsichtlich einer Verfahrenshandlung nicht (vgl. VG Ansbach, Urt. v. 7.5.2013 - AN 1 K 13.30166 - VG Braunschweig, Urt. v. 15.1.2003 - 2 A 108/02 - VG Düsseldorf, Urt. v. 16.5.2003 - 1 K 3502/02.A -, zit. nach juris).
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